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Allgemeine Geschäftsbedinungen

AGB

Please note: Terms and conditions for U.S Customers can be found here.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der TFJ Buycycle GmbH

Stand: 01. Juli 2024

  1. Geltungsbereich und Einbeziehung

    1. Das Unternehmen TFJ Buycycle GmbH mit Sitz in München, Geschäftsadresse: Atelierstr. 12, 81671 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 263786, Geschäftsführer: Theodor Golditchuk und Jonas Jäger, Tel.: +49 89 628 24621, E-Mail: info@buycycle.de, Internet: www.buycycle.com, USt.-IdNr.: DE341044568, (nachfolgend „Buycycle“), bietet Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend „Verbraucher“) und Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuchs und juristischen Personen im Sinne des § 14 BGB (gemeinsam nachfolgend „Unternehmer“) (Unternehmer und Verbraucher gemeinsam nachfolgend „Nutzer“) im Rahmen eines Nutzungsvertrages die Möglichkeit, das Handelssystem auf dem von Buycycle betriebenen online-Marktplatz unter der Domain www.buycycle.com für den Handel mit gebrauchen und neuen Fahrrädern sowie einzelnen Komponenten (nachfolgend: „Marktplatz“) gemäß den Vorgaben der Nutzungsbedingungen von Buycycle (nachfolgend „Nutzungsbedingungen“), der Gebührenliste von Buycycle (nachfolgend „Gebührenliste“) sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) dauerhaft zu nutzen und insbesondere Verkaufsanzeigen zu initiieren und/oder Käufe zu tätigen.

    2. Nutzer, die den Marktplatz dazu nutzen Waren einzukaufen, werden in diesen AGB auch als „Käufer“ bezeichnet. Käufer können nur Verbraucher sein. Nutzer, die diesen Marktplatz dazu nutzen Waren zu verkaufen, werden nachfolgend auch als „Verkäufer“ bezeichnet. Verkäufer können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.

    3. Der Marktplatz dient dem Zusammenführen von Verkäufern und Interessenten bezüglich des Handels mit Fahrrädern und einzelnen Fahrrad-Komponenten (zusammen nachfolgend „Waren“). Andere Güter und Produkte können nicht über den Marktplatz gehandelt werden und ist ausdrücklich untersagt.

    4. Diese AGB enthalten neben den Nutzungsbedingungen die abschließenden Regelungen für die Nutzung des Marktplatzes und der durch Buycycle angebotenen Leistungen sowie für den zur vollständigen Nutzung des Marktplatzes zu schließenden Nutzungsvertrag gemäß Ziffer 2.6 der Nutzungsbedingungen zwischen dem Nutzer und Buycycle. Mit der Nutzung des Marktplatzes, spätestens jedoch mit der Zulassung gemäß Ziffer 2 der Nutzungsbedingungen erkennt der Nutzer diese AGB als maßgeblich an.

    5. Diese AGB finden in der Europäischen Union Anwendung; hierfür ist der Standort des jeweiligen Verkäufers innerhalb der Europäischen Union maßgeblich. Für Vertragsverhältnisse an denen ein Verkäufer beteiligt ist, der einen Standort außerhalb der Europäischen Union hat, sind die an dem jeweiligen Standort des Verkäufers gültigen AGB von Buycycle anwendbar.

    6. Andere als diese AGB, insbesondere abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers oder Dritter werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Buycycle ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers oder Dritter finden daher vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung keine Anwendung, selbst wenn Buycycle ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht oder auf die ausschließliche Geltung dieser AGB hinweist. Das Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall. Insbesondere stellt die Bezugnahme von Buycycle auf ein Schreiben, welches die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, sowie die vorbehaltlose Leistung bzw. Lieferung in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers oder Dritter, kein Einverständnis mit der Geltung jener Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.

  2. Allgemeine Regelungen

    1. Die Abwicklung von auf dem Marktplatz geschlossenen Verträgen ist alleinige Angelegenheit der jeweiligen Nutzer. Buycycle schuldet für die auf den Marktplätzen geschlossenen Verträge weder die Erfüllung noch ist Buycycle für die Mangelfreiheit der gehandelten Waren verantwortlich. Buycycle trifft keinerlei Pflicht, für die Erfüllung der zwischen den Nutzern zustande gekommenen Verträge zu sorgen. Das Vorstehende gilt nicht, wenn und soweit Buycycle ausdrücklich selbst gemäß Ziffer 7. als Verkäufer oder Käufer auftritt.

    2. Buycycle kann keine Gewähr für die wahre Identität und die Verfügungsbefugnis der Nutzer übernehmen. Bei Zweifeln sind beide Vertragspartner gehalten, sich in geeigneter Weise über die wahre Identität sowie die Verfügungsbefugnis des anderen Vertragspartners zu informieren.

    3. Handlungen unter Verwendung des jeweiligen Logins eines Nutzers sind dem Nutzer grundsätzlich zuzurechnen. Nutzer sind für alle selbst auf der Plattform abgegebenen Willenserklärungen verantwortlich. Für von Dritten unter dem Mitgliedskonto des Nutzers abgegebene Erklärungen haften sie in vorhersehbarem Umfang nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte.

    4. Buycycle behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Plattform sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern oder zu erweitern. Buycycle wird die Nutzer des Marktplatzes über die Änderungen entsprechend informieren.

  3. Erstellen und Veröffentlichen von Anzeigen; Vertragsschluss auf dem Marktplatz; Vermittlungsvertrag zwischen Verkäufer und Buycycle; Buycycle-Gebühr; Widerrufsrecht

    1. Buycycle stellt mit dem Marktplatz einen Online-Service zur Verfügung, über den Nutzer als Verkäufer Anzeigen, die aus Texten und Bildern bestehen, erstellen und veröffentlichen und so Waren zum Verkauf anbieten können (im Folgenden „Anzeigen“). Darüber hinaus ermöglicht der Marktplatz auch den Austausch elektronischer Nachrichten zwischen den Nutzern.

    2. Die Erstellung einer Anzeige erfordert detaillierte Angaben über die Beschaffenheit der Waren wie Marke, Modell und Gebrauchszustand. Darüber hinaus muss der Verkäufer wahrheitsgetreue Bilder der angebotenen Waren hochladen. Der Verkäufer kann den Wert der Waren von Buycycle schätzen lassen sowie gegebenenfalls bereits veröffentlichte Anzeigen vergleichbarer Waren auf dem Marktplatz einsehen.

    3. Unternehmer sind für die Einhaltung der Rechtskonformität bei erstellten Anzeigen verantwortlich. Die Veröffentlichung von Anzeigen ist ausschließlich unter Einhaltung der gesetzlichen Informationspflichten für Unternehmer, insbesondere im Fernabsatzgeschäft (wie beispielweise Bereitstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung und des Impressums) möglich. Dazu hat der Unternehmer seine vorgenannten Rechtstexte und gesetzlichen Informationspflichten in seinem Benutzerprofil einzustellen. Die Käufer können die Rechtstexte und gesetzlichen Informationen des Verkäufers in der jeweiligen Anzeige durch einen Klick auf das Profil des Verkäufers einsehen.

    4. Hat der Verkäufer alle notwendigen und gegebenenfalls optionalen Angaben und Daten eingegeben, kann er die Anzeige mit einem Klick auf die Schaltfläche „Veröffentlichen“ an Buycycle zur Prüfung freigeben. Die Veröffentlichung einer Anzeige erfolgt stets erst nach vorheriger Prüfung und Freigabe durch Buycycle.

    5. Mit dem Klick auf die Schaltfläche „Veröffentlichen“, gibt der Verkäufer zudem ein Angebot auf den Abschluss eines „Vermittlungsvertrages“ mit Buycycle ab, dessen Rechte und Pflichten sich aus diesen AGB und den Nutzungsbedingungen ergeben.

    6. Nach der Prüfung der Anzeige durch Buycycle und mit der Veröffentlichung der Anzeige auf dem Marktplatz nimmt Buycycle das Angebot des Verkäufers auf Abschluss eines Vermittlungsvertrag für die konkret geschaltete Anzeige an. Der Vermittlungsvertrag berechtigt Buycycle dazu, die Anzeige auf dem Marktplatz zu veröffentlichen und die Möglichkeit zu bieten, dass Interessenten ein Kaufangebot bzw. eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Verkäufer für die in der Anzeige angebotenen Waren abgeben. Für jede veröffentlichte Anzeige wird ein gesonderter bzw. weiterer Vermittlungsvertrag geschlossen.

    7. Mit Abschluss des Vermittlungsvertrages beauftragt der Verkäufer Buycycle zugleich im Rahmen des Käuferschutzes gemäß Ziffer 5. und im Falle einer etwaigen Mängelrüge durch den Käufer mit der Vornahme einer etwaigen Mängelprüfung. Wenn der Verkäufer ein Verbraucher ist, beauftragt er Buycycle jedoch ausschließlich mit der Prüfung des in Ziffer 5.14. genannten Umfangs. Das Recht des Verkäufers, sämtliche Nacherfüllungsobliegenheiten einschließlich der Mängelprüfung selbst durchzuführen, bleibt unberührt.

    8. Der Verkäufer kann Buycycle Vertretungsmacht darüber erteilen, gegenüber dem Käufer die Mangelhaftigkeit oder Mangelfreiheit verbindlich im Sinne des Käuferschutzprogramms festzustellen. Buycycle wird den Verkäufer vor der im vorstehenden Satz beschriebenen Feststellung benachrichtigen und dem Verkäufer die Möglichkeit bieten, die jeweilige Prüfung sowie eine etwaige Nacherfüllung selbst vorzunehmen. Möchte der Verkäufer die Nacherfüllungsobliegenheiten selbst ausführen, tritt Buycycle nicht als Auftragnehmer und auch nicht als Vertreter des Verkäufers auf, sondern lediglich als Vermittler zwischen dem Käufer und dem Verkäufer.

    9. Der Verkäufer kann den Vermittlungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung kündigen, indem er die Anzeige löscht. Mehrere Vermittlungsverträge für weitere Anzeigen kann er kündigen, in dem er auch diese Anzeigen löscht. Löscht der Verkäufer nur einen Teil von mehreren Anzeigen, so werden auch nur die entsprechenden Vermittlungsverträge für die gelöschten Anzeigen gekündigt. Für die übrigen, weiterhin veröffentlichten Anzeigen bleiben die jeweiligen Vermittlungsverträge bestehen.

    10. Nach einem erfolgreichen Verkauf (erfolgreiche Vermittlung), aber vor Übergabe an den Käufer kann der Verkäufer den Vermittlungsvertrag nur unter der Maßgabe kündigen, dass eine Kündigungsgebühr an Buycycle zu bezahlen ist (zur jeweiligen Höhe siehe Transaktionsgebühren).

    11. Der Verkäufer kann die von ihm veröffentlichten Anzeigen jederzeit bearbeiten, ergänzen und wieder löschen, bis die darin angebotene Ware verkauft wurde.

    12. Buycycle ist berechtigt die eingestellte Anzeige oder sonstige vom Nutzer eingestellte Inhalte zu löschen oder die Veröffentlichung von Anzeigen oder sonstigen Inhalten zu unterlassen, sofern konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass Inhalte der Anzeige gegen diese AGB, gegen die Nutzungsbedingungen, gegen Rechte Dritter oder gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen, oder dass der Nutzer sonst schuldhaft vertragliche Pflichten verletzt hat oder wenn diese nach den geltenden Gesetzen strafbar sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen.

    13. Weder die vom Verkäufer veröffentlichten Anzeigen noch etwaige Preisverhandlungen (über die Chat-Funktion oder die Schaltfläche „Angebot machen“) stellen verbindliche Angebote dar. Darin liegt jeweils nur eine Einladung an den potentiellen Käufer, ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags abzugeben. Ein verbindliches Kaufangebot unterbreitet der Käufer erst, indem er den Bestellvorgang abschließt und die Zahlungsabwicklung vollständig wie unter Ziffer 3.17 beschrieben durchführt.

    14. Der Verkäufer kann anschließend das Angebot des Käufers annehmen, indem er den Kaufvorgang in seinem Nutzerkonto bestätigt. Durch diese Bestätigung kommt der entsprechende Kaufvertrag zustande. Ein so über den Marktplatz geschlossener Kaufvertrag wird im Sinne dieses Vermittlungsvertrages als „Vermittlung“ bezeichnet.

    15. Für eine erfolgreiche Vermittlung („erfolgreich“ ist eine Vermittlung, wenn durch sie ein Kaufvertrag wie in Ziffer 3.14. zustande kommt) durch Buycycle, wird eine Gebühr, die der Verkäufer an Buycycle zu bezahlen hat, in prozentualer Höhe des erzielten Kaufpreises fällig (nachfolgend „Buycycle-Gebühr“ - zur jeweiligen Höhe siehe Transaktionsgebühren). „Kaufpreis“ in diesem Sinne ist der zwischen dem Käufer und dem Verkäufer vereinbarte Kaufpreis, ohne Berücksichtigung der vom Käufer zu tragenden Versandpauschale und der Buycycle Käufer-Gebühr sowie sonstigen Kosten, Gebühren und Auslagen, die vom Käufer zu tragen sind. Die Bezahlung der Buycycle-Gebühr erfolgt durch Verrechnung des im Wege der Einziehungsermächtigung gemäß Ziffer 3.17. vom Käufer vereinnahmten Gesamtbetrages.

    16. Ein Verkäufer, kann seine Anzeige zusätzlich mit der sogenannten Boosting-Funktion hervorheben, durch die eine Anzeige im Feed weiter oben angezeigt und farblich hervorgehoben wird, um so für potenzielle Käufer mehr Aufmerksamkeit zu generieren (nachfolgend „Boosting-Funktion“). Für die Boosting-Funktion wird eine prozentuale Gebühr des in der Anzeige angegebenen Kaufpreises (nachfolgend „Boosting-Gebühr“) zur Zahlung an Buycycle fällig, unabhängig davon, ob der letztlich erzielte Kaufpreis niedriger oder höher ist (zur jeweiligen Höhe siehe Transaktionsgebühren). Mit der Bezahlung der Boosting-Gebühr erhält der Verkäufer die Boosting-Funktion.

    17. Der Verkäufer ermächtigt Buycycle zur Einziehung der Kaufpreisforderung gegenüber dem Käufer. Die Zahlungsabwicklung und Auszahlung des Kaufpreises zwischen dem Verkäufer und Buycycle erfolgt über den Zahlungsdienstleister Adyen N.V., Friedrichstraße 63, Eingang Mohrenstraße 17, 10117 Berlin (nachfolgend „Adyen“). Für die Nutzung von Adyen ist eine Registrierung des Verkäufers bei Adyen erforderlich. Im Rahmen des Zahlungsdienstes Adyen bietet Buycycle dem Käufer verschiedene Zahlungsmethoden an. Zur Abwicklung von Zahlungen kann sich Adyen weiterer Zahlungsdienste bedienen, für die gegebenenfalls besondere Zahlungsbedingungen gelten, auf die der Käufer gegebenenfalls gesondert hingewiesen wird. Wird die Zahlung mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht verarbeitet oder widerspricht der Käufer der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Käufer die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat. Weitere Informationen zu Adyen sind im Internet unter https://www.adyen.com/de_DE/legal/terms-and-conditions abrufbar.

Nach Zustandekommen des Kaufvertrages zieht Adyen den Kaufpreis, die Buycycle Käufer-Gebühr, eine etwaige Boosting-Gebühr, die Versandpauschale, Währungsumrechnungsgebühren für Zahlungen in Fremdwährungen (Fremdwährungen sind Währungen, die nicht Euro sind) sowie etwaig anfallende Zollgebühren (nachfolgend „Gesamtbetrag“) im Namen des Verkäufers vom Zahlungsmittel des Käufers ein. Adyen hält den Gesamtbetrag auf einem nichtverzinsten Treuhandkonto vor. Hierzu richtet der Verkäufer ein eigenes Treuhandkonto bei Adyen ein. Der vom Käufer bezahlte und durch Adyen vereinnahmte Kaufpreis wird durch Adyen abzüglich der Buycycle-Gebühr an den Verkäufer 48 Stunden nachdem die Ware nachweislich beim Käufer abgeliefert wurde ausbezahlt. Sofern der Käuferschutz beim jeweiligen Kauf besteht und der Käufer innerhalb der 48 Stunden nach Ablieferung einen Mangel rügt, wird der Kaufpreis einbehalten, bis die Frage einer etwaigen tatsächlichen Mangelhaftigkeit sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer abschließend geklärt und abgewickelt wurde.

  1. Ist der Verkäufer ein Verbraucher, so steht ihm ein Widerrufsrecht bezüglich des mit Buycycle geschlossenen Vermittlungsvertrages gemäß Ziffer 8. zu. Im Falle des Widerrufs, ist Buycycle berechtigt, die dem widerrufenen Vermittlungsvertrag zugrundeliegende Anzeige sofort und ohne weitere Ankündigung zu löschen. Der Verbraucher wird ausdrücklich auf Ziffer 8.2 lit. e) hingewiesen.

  1. Einkaufen auf dem Marktplatz; Vermittlungsvertrag zwischen Käufer und Buycycle; Buycycle Käufer-Gebühr; Widerrufsrecht

    1. Jedem Nutzer steht die Möglichkeit zur Verfügung, sämtliche auf dem Marktplatz veröffentlichte Anzeigen anzusehen oder eine „strukturierte Suche“ nach bestimmten Kriterien vorzunehmen. Nutzt der Nutzer den Marktplatz über sein Benutzerkonto, kann er aus den Anzeigen sämtliche Informationen zur angebotenen Ware einsehen. Außerdem kann er über die Chatfunktion mit dem Verkäufer in Kontakt treten.

    2. Die Kaufpreise der Waren werden auf der Plattform allen Nutzern, unabhängig davon, ob sie die Plattform als Unternehmer oder als Verbraucher nutzen, gleichermaßen angezeigt, wie folgt:

  1. Ist der Verkäufer ein Verbraucher, werden die Gesamtpreise ohne Steuern angezeigt.

  2. Ist der Verkäufer ein Unternehmer, werden die Gesamtpreise inklusive Steuern angezeigt.

  1. Mit der Bezahlung des Kaufpreises an den Verkäufer, erklärt der Käufer zugleich die Annahme dieses Angebots von Buycycle auf den Abschluss eines Vermittlungsvertrages, dessen Rechte und Pflichten sich aus diesen AGB sowie den Nutzungsbedingungen ergeben.

  2. Buycycle gilt bei dem zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossenen Kaufvertrag ausschließlich als Vermittler und wird nicht Vertragspartner oder Partei des Kaufvertrages, es sei denn Buycycle tritt selbst gemäß Ziffer 7. als Verkäufer auf.

  3. Die „Buycycle Käufer-Gebühr“ setzt sich wie folgt zusammen: Mit dem Abschluss des Vermittlungsvertrages zwischen dem Käufer und Buycycle verpflichtet sich der Käufer, die Käufer-Gebühr an Buycycle zu bezahlen. Diese bemisst sich am erzielten Kaufpreis. Für Käufer außerhalb der Europäischen Union, die nicht über den amerikanischen Marktplatz einkaufen, fällt eine zusätzliche Gebühr an. Die Buycycle Käufer-Gebühr wird auf den erzielten Kaufpreis hinzugerechnet und dem Käufer stets beim Check-Out und beim Bezahlvorgang gesondert angezeigt (zur jeweiligen Höhe siehe Transaktionsgebühren). 

  4. Die Bezahlung der Buycycle Käufer-Gebühr wird gemeinsam mit dem Kaufpreis und der Versandpauschale sowie etwaigen zusätzlichen Zollgebühren (für Käufer außerhalb der Europäischen Union) und Währungsumrechnungsgebühren für Zahlungen in Fremdwährungen (Fremdwährung meint Währungen, die nicht Euro sind) über den Zahlungsdienstleister Adyen N.V. vom Käufer über das von diesem gewählten Zahlungsmittel eingezogen.

  5. Ist der Nutzer ein Verbraucher, so steht ihm hinsichtlich des geschlossenen Kaufvertrags mit einem Unternehmer als auch hinsichtlich des mit Buycycle geschlossenen Vermittlungsvertrages ein Widerrufsrecht gemäß Ziffer 8. zu. Hinsichtlich des Vermittlungsvertrages wird auf Ziffer 8.2 lit. e) ausdrücklich hingewiesen.

  1. Ablauf und Abwicklung des zwischen den Nutzern geschlossenen Kaufvertrages; Käuferschutz

    1. Der Käufer hat grundsätzlich die Möglichkeit, die über die Plattform erworbenen Waren beim Verkäufer abzuholen, sofern der Verkäufer dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat. Im Falle einer Selbstabholung informiert der Verkäufer den Käufer zunächst per E-Mail, SMS oder den Nachrichtenservice (Chat) auf dem Marktplatz darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereitsteht. Nach Erhalt dieser E-Mail, SMS oder Chat-Nachricht kann der Käufer die Ware nach Absprache am Sitz des Verkäufers abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet. 

    2. Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem versicherten Versandweg an die vom Käufer angegebene Lieferanschrift, sofern zwischen dem Verkäufer und dem Käufer nichts anderes vereinbart ist. Die beim Kauf angegebene Lieferanschrift des Käufers ist maßgeblich.

    3. Nach Vertragsabschluss hat der Verkäufer mit dem Versanddienstleister einen Abholtermin zu vereinbaren. Außerdem wird dem Verkäufer für den Versand der verkauften Waren (im Falle von Fahrrädern, Rädersets und Fahrradrahmen) von Buycycle über den Versanddienstleister eine Versandbox zur Verfügung gestellt. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Verpackungsmaterials versandfertig zu verpacken und von dem Versanddienstleister abholen zu lassen. Hat der Verkäufer andere Waren als Fahrräder, Rädersets oder Fahrradrahmen zu versenden, so hat er diese Waren (in der Regel nicht sperrige Fahrradkomponenten) selbstständig zu versenden. Dazu muss er das Versandlabel, welches von Buycycle zur Verfügung gestellt wird, ausdrucken und auf das ordnungsgemäß verpackte Paket kleben und dieses sodann an einen Versandpartner von Buycycle abgeben. 

    4. Klarstellend: Sofern zwischen dem Verkäufer und dem Käufer nichts anderes vereinbart wurde, ist davon auszugehen, dass Verbraucher auch ohne gesonderten Hinweis ihre Waren unter Ausschluss der Mängelgewährleistungsrechte verkaufen. Durch die in der Anzeige gemachten Angaben zum Zustand und zur Ausstattung der Ware sowie der eingestellten Bilder der Ware, wird jedoch eine Beschaffenheitsvereinbarung gemäß § 434 Abs .2 S. 1 Nr. 1 BGB getroffen, für die der Verkäufer, einzustehen hat.

    5. Hat der Käufer über den Marktplatz ein Fahrrad erworben oder hat er im Falle des Erwerbs von anderen Waren (z.B. Fahrradkomponenten) ausdrücklich die Option des kostenpflichtigen Käuferschutzes gewählt, so steht dem Käufer neben sämtlichen etwaig bestehenden gesetzlichen Mängelrechten und des im Falle des Verbrauchsgüterkaufs bestehenden Widerrufsrechts und ohne jegliche Einschränkungen dieser Rechte, der Käuferschutz gemäß der folgenden Ziffern zu. Dem Käufer steht der Käuferschutz jedoch nicht zu, wenn er das Fahrrad beim Verkäufer gemäß Ziffer 5.1 abgeholt hat.

    6. Ohne Einschränkung aller etwaig bestehenden gesetzlichen Gewährleistungs- und Widerrufsrechte unterstützt Buycycle den Käufer im Rahmen des sogenannten „Käuferschutzes“ bei der Durchsetzung etwaiger Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer, insbesondere im Falle der Nicht- oder Schlechtleistung bzw. -lieferung oder der wesentlichen Abweichung der Warenbeschaffenheit von der Warenbeschreibung des Verkäufers in der Anzeige oder im Falle des Rücktritts, sofern der Käufer dies Buycycle innerhalb von 2 Tagen seit der Ablieferung der Waren mitteilt.

    7. Gegenstand des Käuferschutzes ist zunächst eine Prüfung von Buycycle dahingehend, ob tatsächlich ein Mangel der Ware vorliegt. Hierzu kann der Käufer auf seine Kosten die Ware an Buycycle senden. Buycycle wird die Ware auf den behaupteten Mangel hin überprüfen. Im Rahmen der Prüfung der Mangelhaftigkeit der Ware kann Buycycle je nach Vereinbarung mit dem Verkäufer als Vertreter und/oder Auftragnehmer des Verkäufers auftreten. Ist der Verkäufer ein Verbraucher, so ist der Prüfungsumfang von Buycycle gemäß Ziffer 5.14 beschränkt.

    8. Stellt sich ein Mangel heraus, wird Buycycle den Käufer kontaktieren und klären, ob der Käufer eine Reparatur (Nachbesserung) wünscht oder eine Neulieferung wünscht. Die Neulieferung steht dem Käufer jedoch nur im Falle der Lieferung ungebrauchter, neuer Ware als Nacherfüllung zu. Wurde eine gebrauchte Ware verkauft, hat der Käufer alternativ zur Nacherfüllung die Wahl, ob er vom Kaufvertrag zurücktreten möchte.

    9. Im Falle der Rückabwicklung oder Neulieferung, wird Buycycle die Kommunikation und Abwicklung mit dem Verkäufer übernehmen, soweit dies vom Käufer gewünscht ist.

    10. Im Falle der gemäß Ziffer 5.8 Satz 1 Var. 1 vom Käufer gewünschten Reparatur (Nachbesserung), kann der Verkäufer entscheiden, ob diese auf seine Kosten durch Buycycle vorgenommen werden soll, sofern hierdurch die ursprünglich vereinbarte Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes erreicht werden kann. In diesem Falle schließen der Verkäufer und Buycycle einen Vertrag, in dem Buycycle als Auftragnehmer für den Verkäufer handelt. Buycycle ist in diesem Falle berechtigt, die Reparatur durch eine Partnerwerkstatt durchführen zu lassen. Möchte der Verkäufer jedoch selbst nachbessern, sendet Buycycle die Ware zur Nachbesserung zurück an den Verkäufer. Der Verkäufer hat hierfür eine Versandpauschale in Höhe von 100 € an Buycycle zu zahlen. Der Verkäufer trägt auch die Kosten für die erneute Lieferung an den Käufer.

    11. Ist die Ware mangelhaft und entscheidet sich der Käufer für eine Rückabwicklung, erhält der Verkäufer die Ware gegen Zahlung einer Versandpauschale in Höhe von 100 € zurück. Buycycle wird den von dem Verkäufer geschuldeten Betrag über den Zahlungsdienstleister Adyen einziehen oder mit etwaigen zukünftigen Auszahlungen verrechnen. Buycycle wird im Namen des Verkäufers die Rückerstattung des gesamten oder teilweisen Kaufpreises an den Käufer leisten. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, erstattet Buycycle dem Käufer den Betrag über die Zahlungsmethode, welche der Käufer bei der Zahlung des vereinbarten Kaufpreises verwendet hat, zurück.

    12. Sollte sich nach Prüfung durch Buycycle herausstellen, dass kein Mangel vorliegt, teilt Buycycle dies dem Käufer mit und sendet ihm die Ware gegen Zahlung einer Versandpauschale in Höhe von 100 € zurück. Es steht dem Käufer frei, diese Entscheidung zu widerlegen.

    13. Nach Ablauf von 2 Tagen nach der Ablieferung beim Käufer oder eines Empfangsvertreters greift der Käuferschutz nicht mehr. Dem Käufer stehen aber weiterhin sämtliche etwaigen gesetzlichen Rechte und Gewährleistungsrechte zu.

    14. Sind sowohl der Käufer als auch der Verkäufer Verbraucher, so gelten die Bestimmungen zum Käuferschutz entsprechend mit der Maßgabe, dass dem Käufer gegen den Verkäufer in der Regel keinerlei Gewährleistungsansprüche (siehe Ziffer 5.4) und auch kein Widerrufsrecht zusteht. Der Käuferschutz beschränkt sich in diesem Falle ausschließlich auf die Prüfung, ob eine erhebliche Abweichung der Warenbeschreibung in der Anzeige des Verkäufers zur tatsächlich gelieferten Ware vorliegt. Der Käuferschutz greift gegenüber Verkäufern, die Verbraucher sind, jedoch nicht hinsichtlich der Rüge des Käufers, dass ein über die Plattform erworbenes Fahrrad nicht die passende Größe hat, wenn und soweit dies jedoch in der Anzeige ersichtlich war.

  2. Zahlungspflichtige Zusatzleistungen von Buycycle; „Premium Check“, „Rahmen Check“ und „As Good as New“ für auf dem Marktplatz geschlossene Kaufverträge zwischen Nutzern

    1. Buycycle bietet zusätzlich zur kostenpflichtigen Vermittlung gemäß Ziffer 3. und Ziffer 4. Zusatzleistungen an, die im Check-Out-Bereich vor Abschluss eines Kaufvertrages hinzugebucht werden können und den zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossenen Kaufvertrag ergänzen, wie der „Premium Check“, „Carbon Check“ und „As Good as New“ (zusammen nachfolgend die „Zusatzleistungen“).

    2. Buycycle wird auch bei der Beauftragung von diesen Zusatzleistungen nicht Partei des zwischen den Nutzern geschlossenen Kaufvertrages. Wenn der Käufer eine Zusatzleistung beauftragt, kommt ein Vertrag über die Erbringung der jeweils gebuchten Zusatzleistungen ausschließlich zwischen dem Käufer und Buycycle zustande, dessen Rechte und Pflichten sich abschließend aus diesen AGB sowie den Nutzungsbedingungen ergeben.

    3. Premium Check

  1. Bucht der Käufer diese Zusatzleistung dazu, wird die Ware nach Vertragsschluss des Käufers mit dem Verkäufer nicht direkt an den Käufer versandt, sondern zunächst an Buycycle geliefert. Buycycle führt in Zusammenarbeit mit einer Partnerwerkstatt folgende Leistungen durch:

    1. Funktionscheck der Ware und Reparaturen bis zu einem Umfang von EUR 50,00;
    2. Professionelle Reinigung und Politur;
    3. Ultraschallreinigung und Schmierung des Antriebs;
    4. Komplette Inspektion & Einstellung inkl. Bericht; sowie
    5. Entlüftung der Bremsen.
Stellen sich im Rahmen dieser Prüfung Mängel heraus, die umfangreichere Reparaturen erfordern, und waren diese im Rahmen des Angebots nicht beschrieben, teilt Buycycle dies dem Verkäufer mit und bietet an, die notwendigen Reparaturen auf Kosten des Verkäufers durchzuführen. Lehnt dieser die Reparaturen ab, sendet Buycycle die Ware auf Kosten des Verkäufers an diesen zurück. Etwaig bereits erfolgte Zahlungen des Käufers werden an diesen zurückerstattet.
  1. Der Käufer erhält stets ein zusammenfassendes Protokoll des Premium Checks.

  2. Die Kosten des Premium Checks sind vom Käufer zusammen mit dem Kaufpreis an Buycycle zu bezahlen (zur Höhe: siehe Transaktionsgebühren).

  1. Carbon Check

  1. Bucht der Käufer diese Zusatzleistung dazu, wird die Ware nach Vertragsschluss des Käufers mit dem Verkäufer nicht direkt an den Käufer versandt, sondern zunächst an Buycycle geliefert. Buycycle führt in Zusammenarbeit mit einer Partnerwerkstatt folgende Leistungen durch:

  1. Funktionscheck der Ware und Reparaturen bis zu einem Umfang von EUR 85,00
  2. Professionelle Reinigung & Politur;
  3. Ultraschallreinigung und Schmierung des Antriebs;
  4. Komplette Inspektion & Einstellung inkl. Bericht;
  5. Entlüftung der Bremsen;
  6. Ultraschallprüfung aller Carbon-Teile; sowie
  7. Ein (1) Jahr zusätzliche Garantie.
Stellen sich im Rahmen dieser Prüfung Mängel heraus, die umfangreichere Reparaturen erfordern, und waren diese im Rahmen des Angebots nicht beschrieben, teilt Buycycle dies dem Verkäufer mit und bietet an, die notwendigen Reparaturen auf Kosten des Verkäufers durchzuführen. Lehnt dieser die Reparaturen ab, sendet Buycycle die Ware auf Kosten des Verkäufers an diesen zurück. Etwaig bereits erfolgte Zahlungen des Käufers werden an diesen zurückerstattet.
  1. Der Käufer erhält stets ein zusammenfassendes Protokoll des Carbon Checks.

  2. Die Kosten des Carbon Checks sind vom Käufer zusammen mit dem Kaufpreis an Buycycle zu bezahlen (zur Höhe: siehe Transaktionsgebühren).

  1. As Good as New

  1. Bucht der Käufer diese Zusatzleistung dazu, wird die Ware nach Vertragsschluss des Käufers mit dem Verkäufer nicht direkt an den Käufer versandt, sondern zunächst an Buycycle geliefert. Buycycle führt in Zusammenarbeit mit einer Partnerwerkstatt folgende Leistungen durch:

    1. Funktionscheck der Ware und Reparaturen bis zu einem Umfang von EUR 125,00;
    2. Professionelle Reinigung & Politur;
    3. Ultraschallreinigung und Schmierung des Antriebs;
    4. Komplette Inspektion & Einstellung inkl. Bericht;
    5. Entlüftung der Bremsen;
    6. Ultraschallprüfung aller Carbon-Teile;
    7. Zwei (2) Jahre zusätzliche Garantie; sowie
    8. Austausch aller Verschleißteile.
Stellen sich im Rahmen dieser Prüfung Mängel heraus, die umfangreichere Reparaturen erfordern, und waren diese im Rahmen des Angebots nicht beschrieben, teilt Buycycle dies dem Verkäufer mit und bietet an, die notwendigen Reparaturen auf Kosten des Verkäufers durchzuführen. Lehnt dieser die Reparaturen ab, sendet Buycycle die Ware auf Kosten des Verkäufers an diesen zurück. Etwaig bereits erfolgte Zahlungen des Käufers werden an diesen zurückerstattet.
  1. Der Käufer erhält stets ein zusammenfassendes Protokoll über die unter a) genannten Leistungen.

  2. Die Kosten des „As Good as New“ Checks sind vom Käufer zusammen mit dem Kaufpreis an Buycycle zu bezahlen (zur Höhe: siehe Transaktionsgebühren).

  1. Buycycle als Verkäufer

    1. Buycycle bietet auch Waren auf dem Marktplatz zum Verkauf an. In diesem Falle gilt Buycycle als Verkäufer und als Unternehmer im Sinne dieser AGB. Die Regelungen dieser AGB geltend für Kaufverträge zwischen Buycycle und Käufern entsprechend.

    2. Verbrauchern steht im Falle eines Kaufs von Waren auf dem Marktplatz direkt von Buycycle als Verkäufer, ein Widerrufsrecht gemäß Ziffer 8. zu.

    3. Buycycle erwirbt auch selbst Waren über den Marktplatz. In diesem Falle gilt Buycycle als Käufer und Unternehmer im Sinne dieser AGB, mit der Maßgabe, dass die Regelungen zum Käuferschutz keine Anwendung finden, keine Buycycle-Gebühr erhoben wird und auch keine Versandkosten anfallen.

  2. Widerrufsbelehrung

Nachfolgende Widerrufsbelehrung gilt für alle Verträge zwischen Ihnen und uns, bei denen Sie Verbraucher sind und wir Ihr direkter Vertragspartner sind. Ihr direkter Vertragspartner sind wir bei Vermittlungsverträgen sowie bei Verträgen, bei denen wir Ihnen als unmittelbarer Käufer oder Verkäufer gegenüberstehen.

  1. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diese(n) Verträge/Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt im Falle eines Kaufvertrags vierzehn (14) Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat sowie im Falle eines Dienstleistungsvertrags vierzehn (14) Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns TFJ Buycycle GmbH, Atelierstraße 12, 81671 München, Tel.: +49 89 628 24621, E-Mail: info@buycycle.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

  1. Folgen des Widerrufs

  1. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

  2. Wir holen die Waren ab.

  3. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

  4. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

  1. Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • An TFJ Buycycle GmbH, Atelierstraße 12, 81671 München, Tel.: +49 89 628 24621, E-Mail: info@buycycle.de

  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)

  • Name des/der Verbraucher(s)

  • Anschrift des/der Verbraucher(s)

  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

  • Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

  1. Support

Buycycle bietet den Nutzern von Montag bis Freitag (unter Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Geschäftssitz von Buycycle) im Zeitraum von 08:00 – 18:00 Uhr einen technischen Support an. Der Support ist erreichbar unter:

Telefon: +49 89 628 24621

E-Mail: support@buycycle.de

Kontaktformular: https://buycycle.com/de-de/contact-us

Post: TFJ Buycycle GmbH, Atelierstraße 12, 81671 München, Deutschland

  1. Nutzungsrechte

    1. Der Nutzer räumt Buycycle ein räumlich und zeitlich unbeschränktes, unwiderrufliches auf Dritte übertragbares, nicht exklusives, unentgeltliches Recht ein, die eingestellten Inhalte auf dem Marktplatz gewerblich zu verwerten. Buycycle ist jederzeit berechtigt, die Inhalte zu verwenden, zu bearbeiten und zu verwerten. Das schließt insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe, insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung mit ein. Der Nutzer verzichtet diesbezüglich auf die Ausübung seines Namensnennungsrecht, ohne damit insgesamt auf sein Recht auf Anerkennung der Urheberschaft zu verzichten. Von dieser Regelung unberührt bleibt die Möglichkeit des Nutzers, Dritten Rechte an eingestellten Inhalten nach bestimmten Lizenzmodellen einzuräumen.

    2. Sämtliche Rechte an den Inhalten des Marktplatzes liegen bei Buycycle. Dem Nutzer ist die Vervielfältigung, Verbreitung und/oder Veröffentlichung von Inhalten untersagt, die Buycycle, andere Nutzer oder Dritte in den Marktplatz eingestellt haben.

  2. Zahlungsdienste

Werden von Buycycle Zahlungsdienstfunktionen in der Weise integriert, dass es sich um einen Zahlungsauslösungsdienst iSv § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 7, Abs. 33 ZAG oder um einen Kontoinformationsdienst iSv § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 8, Abs. 34 ZAG handelt, bleiben die Bestimmungen des ZAG unberührt.

  1. Haftung; Freistellung und Verjährung

    1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, bestimmen sich die Gewährleistungsrechte des Nutzers und die Haftung von Buycycle bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

Klarstellend: Buycycle ist nicht Verantwortlich für jegliche Inhalte in den von Nutzern veröffentlichten Anzeigen. Buycycle ist auch nicht Vertragspartner in den zwischen den Nutzern zustande gekommenen Verträgen. Buycycle wird nur Vertragspartner, wenn und soweit dies in diesen AGB ausdrücklich geregelt ist oder Buycycle offenkundig als Verkäufer auftritt.

  1. Tritt Buycycle als Verkäufer auf, gilt folgendes:

  1. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten nur die Angaben von Buycycle und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernimmt Buycycle keine Haftung.

  2. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beim Kauf gebrauchter Waren beträgt ein (1) Jahr mit der Ablieferung der Ware.

  3. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beim Kauf neuer (unbenutzter) Waren beträgt zwei (2) Jahre mit der Ablieferung der Ware. 

  1. Buycycle haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In sonstigen Fällen haftet Buycycle – soweit nicht Ziffer 12.4. einschlägig ist – nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die Sätze 1 und 2 gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden Buycycle nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat (z.B. Erfüllungsgehilfen).

  2. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht, soweit Buycycle einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Produkts übernommen hat. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht im Falle einer Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

  1. Abtretung und Aufrechnung

    1. Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Nutzers aus dem Vertrag mit Buycycle auf Dritte ist ausgeschlossen.

    2. Zur Aufrechnung oder zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist der Nutzer nur berechtigt, wenn die zur Aufrechnung gestellte oder zur Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts herangezogene Forderung von Buycycle schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde oder wenn die Gegenforderung in einem gegenseitigen Verhältnis zu der jeweils betroffenen Forderung steht.

  2. Höhere Gewalt

    1. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt sowie aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich des Käufers liegen, hat Buycycle nicht zu vertreten und berechtigt diesen, das Erbringen der betroffenen Leistungen, um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauf- und Planungszeit hinauszuschieben. Buycycle wird dem Nutzer Leistungsverzögerungen oder Leistungsänderungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen. 

    2. Sollte einer der Vertragspartner durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihm wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, ganz oder teilweise daran gehindert sein, seinen Pflichten aus dem Vertrag nachzukommen, so ruhen diese Verpflichtungen so lange, bis die Störungen und deren Folgen behoben sind. Der betreffende Vertragspartner hat in diesem Fall keinen Anspruch auf die Gegenleistung. Der betreffende Vertragspartner ist verpflichtet, den anderen Vertragspartner sofort zu verständigen und unverzüglich mit allen technisch und wirtschaftlich zumutbaren Mitteln dafür zu sorgen, die Voraussetzungen zur Erfüllung des Vertrages wiederherzustellen.

    3. Höhere Gewalt ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, dass nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit von dem betroffenen Vertragspartner in Kauf zu nehmen ist.

  3. Datenschutz

Buycycle ist berechtigt, die den jeweiligen Auftrag betreffenden Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der auf dem Marktplatz verfügbaren Datenschutzerklärung zu speichern und zu verarbeiten.

  1. Gerichtsstand; Rechtswahl; Streitbeilegung

    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie als Verbraucher ein Kaufangebot abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

    2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag zwischen uns und dem Nutzer ist München, sofern es sich bei den Vertragsparteien um Kaufleute handelt, der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat, der Nutzer seinen ständigen Wohnsitz nach Inkrafttreten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ins Ausland verlegt hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Nutzers zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

    3. Streitbeilegung: Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Buycycle weder bereit noch verpflichtet.

  2. Abschließende Bestimmungen

    1. Änderungen und Ergänzungen sämtlicher Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.

    2. Buycycle behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern, sofern die Änderungen für den Nutzer zumutbar sind und die wesentlichen Regelungen bestehender Vertragsverhältnisse unberührt bleiben. Buycycle wird dem Nutzer die Änderungen spätestens sechs (6) Wochen vor ihrem Inkrafttreten in schriftlicher Form mitteilen. Falls der Nutzer den Änderungen nicht zustimmt, kann er innerhalb einer Woche vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen schriftlich widersprechen. Ohne einen Widerspruch des Nutzers gelten die Änderungen als genehmigt. Buycycle wird den Nutzer bei der Mitteilung über die Änderungen der AGB ausdrücklich auf die Bedeutung seines Verhaltens hinweisen.

    3. Sollten Bestimmungen dieser AGB oder eine künftig in ihnen aufgenommenen Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, soll hierdurch die Gültigkeit der AGB nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit Verträge zwischen den Vertragspartnern eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. 

    4. Die Salvatorische Klausel in Ziffer 17.3. soll nicht als Beweislastumkehr verstanden werden, sondern als Abbedingung des § 139 BGB.

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